Inhalt
- Die wichtigsten Regeln für korrektes Zitieren in deinem Buch oder Blog
- Muss ich mich als Autor:in mit dem Urheberrecht auseinandersetzen oder kümmert sich der Verlag darum?
- Wann ist ein Zitat gemeinfrei?
- Wie lange darf das Zitat sein, das ich im Buch oder Blog zitiere?
- Darf ich ein Zitat als Motto an den Anfang des Kapitels stellen oder es als Schmuckelement nutzen?
- Darf ich ein Zitat frei verwenden, wenn ich es übersetze?
- Darf ich ein nicht gemeinfreies Gedicht oder Gemälde in meinem Buch abdrucken (Großzitat)?
- Wie kann ich als Selfpublisher:in oder Blogger:in eine Lizenz oder Genehmigung für ein Zitat einholen?
- Gilt das Urheberrecht auch, wenn ich mein Buch nur im Bekanntenkreis verschenke? Oder einen privaten Blog habe?
- Welche Zitate darf ich für meinen Roman nutzen?
- Wie zitiere ich Quellen in meinem Buch richtig?
- Das Extra: CheatSheet für Zitate im Sachbuch oder Blog
„Worte, Worte, nichts als Worte.“
– William Shakespeare
Zitate provozieren, machen neugierig, wirken! Aber wie können Autor:innen, Selfpublisher:innen und Blogger:innen sie einsetzen, ohne sich strafbar zu machen? Das Zitatrecht gibt vor, unter welchen Bedingungen Autor:innen Zitate nutzen können, ohne den/die Urheber:in um Erlaubnis zu bitten.
Zu kaum einem Thema bekomme ich von meinen Kund:innen so viele Fragen wie zum Zitatrecht. Besonders bei Ratgebern und Sachbüchern, die selten ganz ohne Quellen auskommen, ist die Verzweiflung groß:
- Welches Zitat ist erlaubt? Und wie lang darf es sein?
- Wann muss ich eine Quelle nennen und wie genau geht das?
- Wo bekomme ich eine Lizenz her, um ein nicht gemeinfreies Zitat abdrucken zu dürfen?
All diese Antworten und noch ein paar mehr findest du im folgenden Artikel. Allerdings bin ich keine Medienrechtlerin. Die Angaben dienen darum lediglich als Leitlinien und erfolgen ohne Gewähr. Im Zweifel solltest du eine professionelle rechtliche Beratung einholen.
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Bei einem Lektorat für Selfpublisher:innen und Autor:innen prüfe ich immer, ob ein Zitat eine Abdruck-Genehmigung braucht und ein Quellenbeleg fehlt. Interesse? Dann frag mich direkt an!
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Die wichtigsten Regeln für korrektes Zitieren in deinem Buch oder Blog
Zahlreiche Mythen ranken sich um das Zitatrecht. Hartnäckig halten sich unter Autor:innen, Blogger:innen und Selfpublisher:innen Regeln wie: „Mehr als 3 Sätze darf man nicht zitieren!“ oder „Solange du die Quelle angibst, bist du bei kurzen Zitaten immer auf der sicheren Seite.“ Beides ist falsch. Obwohl es beim Zitatrecht immer auf den Einzelfall ankommt und ich dir im Zweifel einen Gang zu einer Kanzlei für Medienrecht empfehle, bringen diese Leitlinien Licht ins Dunkel (vgl. dazu UrhG § 51):
- Die Zitate müssen in ein Werk eingebettet sein, das selbst Schöpfungscharakter hat, d. h. urheberechtlich schutzfähig ist. Eine reine Zitatsammlung ist also in der Regel nicht vom Zitatrecht abgedeckt.
- Alle Zitate müssen kenntlich gemacht werden, sodass man sie von deiner geistigen Schöpfung auf den ersten Blick unterscheiden kann. In der Regel verwendest du dafür Anführungszeichen. Längere Zitaten kannst du alternativ z. B. auch einrücken und kursiv auszeichnen.
- Du musst die Quelle des Zitats angeben, und zwar möglichst vollständig. (Wie das aussehen kann, erfährst du in diesem Unterkapitel.) Das Zitat muss außerdem bereits irgendwo veröffentlicht worden sein.
- Das Zitat muss einen besonderen Zweck erfüllen und zum Beispiel als Beleg oder „zur Erläuterung des Inhalts“ (UrhG § 51) dienen. Dein Text muss sich also inhaltlich (kritisch) damit auseinandersetzen bzw. eine innere Verbindung dazu herstellen. Die Nutzung als schmückendes Beiwerk ist nicht vom Zitatrecht gedeckt.
- Auch der Umfang muss durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein. Du darfst nur so viel zitieren wie unbedingt für deine Auseinandersetzung nötig. Eine feste Wortgrenze gibt es nicht.
- Du darfst wörtliche Zitate nicht verändern. Kürzungen oder Übersetzungen sind lediglich möglich, wenn sie den Kern des Zitats nicht verändern.
Im Zentrum deines Werks sollte also immer deine geistige Schöpfung und deine Auseinandersetzung mit dem Zitat stehen, nicht das Zitat selbst. Fast alle Fragen, die ich in diesem Blogbeitrag beantworte, leiten sich aus diesen 6 Regeln ab.
Muss ich mich als Autor:in mit dem Urheberrecht auseinandersetzen oder kümmert sich der Verlag darum?
Beides. Wenn ein Verlag dein Manuskript annimmt, sollte er Sorge dafür tragen, dass dein Buch kein Urheberrecht verletzt. Denn auch er haftet unter Umständen für Plagiate. Größere Verlage haben außerdem eine Rechtsabteilung, die bei Fragen zum Zitatrecht aktiv wird und in der Regel die entsprechenden Lizenzen für dich einholt. Trotzdem empfehle ich allen Autor:innen, sich im Vorfeld mit dem Urheberrecht auseinanderzusetzen. Aus zwei Gründen:
- Das Manuskript für dein Sachbuch oder deinen Ratgeber hat eine wesentlich bessere Chance, vom Verlag angenommen zu werden, wenn du von Anfang an rechtlich sauber schreibst. Denn damit zeigst du nicht nur, dass du zuverlässig arbeitest und Expert:in für dein Thema bist. Der Verlag hat auch beim Lektorat weniger Arbeit.
- Ich habe leider schon mehrfach erlebt, dass Absätze und sogar ganze Kapitel gestrichen werden mussten, weil der/die Autor:in größere Zitate verwendet hat und keine Genehmigung eingeholt werden konnte. Entweder weil die Lizenz zu teuer war oder man den/die Urheber:in nicht (mehr) erreichen konnte. Das ist für alle Beteiligten ärgerlich.
Wann ist ein Zitat gemeinfrei?
Gemeinfrei sind Texte, aber auch Gemälde, Gedichte, Lieder usw., wenn der/die Urheber:in mindestens 70 Jahre tot ist. Falls du eine Übersetzung verwendest, muss auch der/die Übersetzer:in 70 Jahre tot sein. Gemeinfreie Zitate darfst du jederzeit in jedem Umfang frei verwenden: wörtlich oder in veränderter Form. Es besteht also kein Urheberrecht mehr. Natürlich gehört es trotzdem zum guten Ton, im Blog oder deinem Buch eine Quelle anzugeben.
Vorsicht
Wenn du Bilder von gemeinfreien Gemälden nutzt, musst du darauf achten, dass das Foto des Kunstwerks unter einer Creative-Commons-Lizenz steht. Denn auch Fotograf:innen haben ein Urheberrecht.
Wie lange darf das Zitat sein, das ich im Buch oder Blog zitiere?
Ein Pauschalrezept dafür gibt es nicht. Die Länge eines Zitats muss immer durch dessen Zweck gerechtfertigt sein. Übersetzt heißt das: so viel wie (für deine geistige Auseinandersetzung damit) nötig, so wenig wie möglich. Auch wenn es keine feste Obergrenze gibt, rate ich davon ab, ganze Abschnitte oder gar Kapitel zu zitieren. Insgesamt hängt die rechtliche Einschätzung jedoch weniger von der absoluten Zeichenzahl des Zitats ab als vom Verhältnis zum Ursprungswerk und auch deinem Werk. Zwei Strophen aus einem Gedicht mit vier Strophen zu zitieren, ist in der Regel kritischer als eine viertel Seite aus einem 300-seitigen Fachbuch zu übernehmen.
Darf ich ein Zitat als Motto an den Anfang des Kapitels stellen oder es als Schmuckelement nutzen?
Viele Autor:innen und Blogger:innen lieben es, ein Zitat an den Anfang eines Kapitels zu setzen. Auch ich habe bei diesem Artikel dieses Stilmittel genutzt. In Sachbüchern oder Blogbeiträgen werden Zitate außerdem gerne als große Eyecatcher in den Fließtext eingestreut.
Das Zitat am Anfang dieses Blogbeitrags ist zum Glück gemeinfrei, weil Shakespeare seit über 70 Jahren tot ist. Aber wie sieht es mit jüngeren Zitaten aus? Hermann Hesse, Dalai Lama, Albert Einstein, Walt Disney? Keiner davon ist seit über 70 Jahren tot, daher sind ihre Aussprüche auch nicht gemeinfrei. Dass sie trotzdem zu Tausenden in Instagram-Posts, auf Blogs oder vor Kapiteln auftauchen, bedeutet nur, dass sich die Rechteinhaber nicht immer konsequent um die Durchsetzung ihres Rechts bemühen. Denn viele dieser Verwendungen dürften nicht rechtmäßig sein. Sobald du dich nicht inhaltlich mit dem Zitat auseinandersetzt, sondern du es nutzt, um dein eigenes Werk aufzuwerten und der illustrative Charakter im Vordergrund steht, brauchst du eine Genehmigung. Wann etwa ein Motto vor dem Kapitel erlaubt ist, erfährst du hier!
Übrigens …
Die Zitate von Albert Einstein und Walt Disney sind oft Fake. Die meisten davon haben sie nie von sich gegeben. Du solltest deshalb genau prüfen, ob ein Zitat authentisch ist, indem du nach der Original-Quelle suchst.
Darf ich ein Zitat frei verwenden, wenn ich es übersetze?
Nein, bei wörtlichen Übersetzungen gilt weiterhin das Urheberrecht. Du kannst die Quelle natürlich frei (!) auf Deutsch paraphrasieren. Aber auch dann musst du die Quelle angeben.
Darf ich ein nicht gemeinfreies Gedicht oder Gemälde in meinem Buch abdrucken (Großzitat)?
Das Gesetz unterscheidet zwischen:
- Kleinzitat: (kleiner) Ausschnitt aus einem anderen Werk
- Großzitat: Gesamtes Werk wird zitiert
Wenn du ein ganzes Gedicht von Hermann Hesse oder ein Gemälde von Picasso abdruckst, ist das ein sogenanntes Großzitat. Ein Großzitat ist nur erlaubt, wenn du ein Buch veröffentlichst, das die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Ziel hat. Es ist also (populär-)wissenschaftlichen Veröffentlichungen vorbehalten. Schreibst du ein Buch über den Kubismus oder untersuchst du Leitmotive in der Lyrik des 20. Jahrhunderts, kann die Verwendung zum Beispiel vom Zitatrecht gedeckt sein. Alle anderen müssen auf Text-Ausschnitte oder gemeinfreie Werke zurückgreifen – oder eine Genehmigung einholen.
Du möchtest mehr zum Zitatrecht lesen?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) kannst du hier nachlesen.
Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung findest du eine kurze, verständliche Übersicht.
Ins Detail geht etwa Wolfgang Lent in „Urheberrecht für Buchwissenschaftler“ (2018).
Wie kann ich als Selfpublisher:in oder Blogger:in eine Lizenz oder Genehmigung für ein Zitat einholen?
Das Urheberrecht liegt immer bei dem/der Urheber:in, also dem/der Autor:in des Ursprungswerks. Das Nutzungs- bzw. Verwertungssrecht hat allerdings der Verlag inne, der das Werk abgedruckt hat. In der Regel wendest du dich deshalb direkt an den Verlag, der dir den Preis für die Lizenz nennt und dir eine Abdruck-Genehmigung in Form einer Kleinlizenz gibt. Wenn du einen Zeitungsartikel abdrucken möchtest, wendest du dich also direkt an die Zeitung. Wenn du ein Gedicht abdrucken möchest, an den Verlag, der den Gedichtband veröffentlicht hat.

Viele Verlage wie Fischer, Suhrkamp, Hanser oder NordSüd nutzen mittlerweile die digitale Rechte-Management-Plattform https://frankfurtrights.com. Dort kannst du dich unkompliziert als Blogger:in oder Selfpublisher:in anmelden und eine Kleinlizenz für dein Buch oder deinen Blog erwerben. Dazu gibst du an, welches Zitat du genau nutzen und wie du es veröffentlichen möchtest (Blog, Hardcover/Softcover, Auflage etc.). In ein paar Minuten ist die Anfrage abgeschickt. Anschließend erfährst du, wie viel eine Lizenz für dich kostet. Aber Vorsicht: Die Antwort kann einige Wochen dauern. Kümmere dich also am besten frühzeitig darum.
Gilt das Urheberrecht auch, wenn ich mein Buch nur im Bekanntenkreis verschenke? Oder einen privaten Blog habe?
Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen ein paar verschenkter Bücher abgemahnt wurde. Bei Blogs kann das in Zeiten von Abmahnwellen allerdings anders aussehen.
Ganz grundsätzlich gilt: Das Zitatrecht bemisst sich nicht nur danach, ob du etwas kommerziell oder nicht-kommerziell verbreitest. Es geht darum, ob du das Werk veröffentlichst, also der Öffentlichkeit zugänglich machst. Das ist bei einem öffentlichen Blog gegeben.

Das heißt aber auch: Ob du mit deinem Buch Geld verdienst oder eine Auflage von 30 oder 3000 hast, spielt keine Rolle. Sobald du ein Zitat in unerlaubter Weise veröffentlichst, verletzt du das Urheberrecht.
Welche Zitate darf ich für meinen Roman nutzen?
Auch in der Belletristik gilt das Zitatrecht. Ein Zitat als reines Schmuckelement einem Kapitel voranzustellen, ist also auch in deinem Roman nur möglich, wenn es gemeinfrei ist (Autor ist mindestens 70 Jahre tot) oder eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Allerdings liegt in künstlerischen Werken ein etwas größerer Gestaltungsspielraum vor. Ein nicht gemeinfreies Motto einem Kapitel oder Buch voranzustellen, kann (!) vom Zitatrecht gedeckt sein, wenn du eine innere Verbindung zu deinem Text herstellst. Ob du dieses Risiko in Kauf nehmen möchtest, bleibt dir überlassen. Ich persönlich rate davon ab.
Was aber, wenn dein Protagonist der größte Fan von den Ärzten ist und ständig ihre Liedtexte singt? Oder Psychologie studiert und gerade über C. G. Jung schreibt? Wenn deine Protagonistin ein Gedicht von Ingeborg Bachmann im Deutschunterricht vortragen muss? Sobald du nicht nur den Titel nennst, sondern Zitate in deinen Roman integrieren möchtest, ist Vorsicht geboten. Zitate als Mittel eines künstlerischen Ausdrucks sind zum Teil zwar zulässig. Im Zweifel rate ich jedoch dazu, eine Genehmigung einzuholen, zu umschreiben, auf gemeinfreie Klassiker zurückzugreifen oder einfach eine neue Lieblingsband zu erfinden. Als fantasiebegabte:r Autor:in dürfte das doch ein Leichtes sein, oder?
Wie zitiere ich Quellen in meinem Buch richtig?
Wer studiert hat, weiß: In Wissenschaftskreisen gibt es sehr genaue Regeln, wie zitiert wird. Dort wird jedes Semikolon oder Komma angestrichen, wenn es nicht den APA- oder Harvard-Richtlinien entspricht. Als Selfpublisher:in oder Blogger:in bist du in deiner Zitierform wesentlich freier. Allerdings unterstreicht eine vollständige und stringente Zitierweise deinen Expert:innen-Status und erleichtert den Leser:innen, die Quelle nachzuvollziehen. Nenne darum wenn möglich immer: Autor:in (Nachname, Vorname), Jahr, Titel, Untertitel, Ort, Verlag.
Für ein E-Book oder einen Blog bieten sich Fußnoten an. Für gedruckte Bücher empfiehlt sich eine Kurzzitierweise direkt im Text und dann ein anschließendes Literaturverzeichnis mit der vollständigen Quelle, z. B.:
Expert:innen betonen immer wieder die hohe Rechtsunsicherheit im Zitatrecht: „Das Zitatrecht hat einen weiten Auslegungsrahmen, im Zweifel klärt es sich im Gerichtssaal“ (Nachname Jahr, S. XX).
Im Literaturverzeichnis folgt dann die vollständige Nennung:
Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Untertitel. Ort: Verlag.
Bei Online-Quellen solltest du ebenfalls unbedingt Autor:in (oder Herausgeber:in), Titel und das Jahr nennen – falls vorhanden. Es ist auch üblich, das Datum des letzten Abrufs hinzuzufügen. Das sieht dann beispielsweise so aus:
Baumer, Caroline (2023): Richtig zitieren: die wichtigsten Antworten zum Zitatrecht für dein Buch oder Blog. http://www.textorat.net/richtig-zitieren-die-wichtigsten-antworten-zum-zitatrecht-fur-dein-buch-oder-blog (letzter Stand: 03.11.2023).
Auch wenn du nicht wörtlich zitieren möchtest, sondern die Quelle paraphrasierst, musst du eine Quelle angeben. Zum Beispiel so:
Expert:innen betonen immer wieder die hohe Rechtsunsicherheit im Zitatrecht. Müller betont etwa, dass viele Fälle erst vor Gericht entschieden werden (vgl. Müller Jahr, S. XX).
Das Extra: CheatSheet für Zitate im Sachbuch oder Blog
Mache jetzt den Test, ob dein Zitat im Blog oder Sachbuch vom Zitatrecht gedeckt ist! Das Cheatsheet zum Thema Urheberrecht gibt es hier:
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